Als Ergänzung zu unserem Beitrag zur Rechtskritik bei Marx und Paschukanis: Anne-Kathrin Krug (Rechtsanwältin in Berlin und Mitglied im Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.) und Jakob Graf (Mitglied der Redaktion der Zeitschrift PROKLA) finden bei einer Veranstaltung der HAJ (Hamburgs Aktive Jurastudierenden) einige Einsichten zur Frage, was Recht im Kapitalismus eigentlich ist bei einer Denkrichtung die unter dem Namen marxistische Rechtsphilosophie bzw. -theorie gefasst wird.
In unseren modernen Gesellschaften scheint ein Leben ohne Recht nicht mehr denkbar zu sein. Fast alle Lebensbereiche und Institutionen – von der Mietwohnung bis zur Ausländerbehörde – sind juristisch konstituiert. Die Frage, was Recht im Kapitalismus eigentlich ist, wird in den täglichen Auseinandersetzungen und sozialen Kämpfen oft gar nicht mehr gestellt. Sah es nach dem Niedergang der realsozialistischen Staaten für eine Weile so aus, als würde von der marxistischen Rechtsphilosophie bzw. -theorie nicht mehr viel übrig bleiben, so hat es in den letzten Jahren wieder eine intensivere Auseinandersetzung mit ihr gegeben. In dem Vortrag diskutieren wir, wie marxistische Rechtsphilosophie bzw. -theorie verstanden werden kann. Welche Bezugspunkte hat die marxsche Beschäftigung mit Recht hervorgebracht? Welche wurden wiederholt und auch bis heute aufgegriffen?
In unserer modernen Gesellschaft scheint ein Leben ohne Recht nicht denkbar zu sein. Alle Lebensbereiche von der Mietwohnung bis zur Ausländerbehörde sind juristisch konstituiert. Die Frage, was Recht eigentlich ist – sowohl dem Inhalt als auch der Form nach –, und welche gesellschaftlichen Ursachen es hat, wird in täglichen Auseinandersetzungen und sozialen Kämpfen oft gar nicht mehr gestellt. Woher kommt die Vorstellung, alle Menschen seien frei und gleich? Was steckt hinter der formellen Gleichheit? Wieso nehmen bestimmte gesellschaftliche Beziehungen Rechtsform an? Wie kommt es zur Herausbildung des bürgerlichen Rechts und des modernen Staates?
Die Marxsche Kritik der Politischen Ökonomie erschöpft sich keineswegs in einer Wirtschaftstheorie, sondern versteht sich vielmehr als Versuch einer allgemeinen Analyse der bürgerlichen Gesellschaft. So finden sich bei Marx Ansätze einer Rechts- und Staatsphilosophie, an die der sowjetische Rechtssoziologe Eugen Paschukanis (1891-1937) anknüpft. Er entwickelt den durch Rechtsverhältnisse vermittelten gesellschaftlichen Zusammenhang aus dem Warentausch heraus. Danach sind kapitalistische Tauschbeziehungen unlösbar mit Rechtsverhältnissen verbunden: Warenbesitzer treten sich als freie und gleiche Rechtssubjekte gegenüber, denn die „Waren können nicht selbst zu Markte gehen und sich nicht selbst austauschen“ (Marx).
Das Buch „Allgemeine Rechtslehre und Marxismus“ von Eugen Paschukanis, das in der theoretisch fruchtbaren Phase der 1920er Jahre entstand, erscheint uns zur Analyse der bürgerlichen Gesellschaft und ihrem Recht auch heute noch relevant. Die Marx-Frühjahrsschule lädt Euch zur Lektüre und Diskussion des Werkes ein. [via]
1.) Recht bei Marx und Paschukanis – Eine Einführung
Nach einer kurzen Einleitung zur Tagung gibt Andreas Harms eine kurze und knappe Einführung in das Leben und Werk von Eugen Paschukanis. Es geht u.a. um die Stellung von Paschukanis in der Sowjetunion und um dessen wichtigstes Buch, „Allgemeine Rechtslehre und Marxismus. Versuch einer Kritik der rechtlichen Grundbegriffe„, in dem zum ersten mal der Ansatz einer systematischen marxistisch-materialistischen Analyse des Rechts entwickelt wurde, die vor allem auf eine Kritik der Rechtsform zielte. Dann macht Andreas Arndt zunächst einige Anmerkungen zum Rechtsverständnis von Marx, wobei er dahingehend ein Einverständnis zwischen Hegel und Marx konstatiert, dass beide am (bürgerlichen) Recht die Schaffung individueller Freiräume als fortschrittlich anerkannt hätten. Dies ist auch der wichtigste Ansatzpunkt zu Arndts Kritik an Paschukanis. Einerseits habe dieser einen reduktionistischen Rechtsbegriff, da er ihn auf verkehrte Weise mit dem Warentausch analogisiert, andererseits blende er individuelle Freiheitsrechte vollkommen aus seiner Analyse aus. Dies führe mit einer gewissen Konsequenz zu einer Vorstellung der Abschaffung des Rechts, in der das Individuum keine Existenz jenseits seiner Klasse hätte und auf seine Arbeitsleistung reduziert werde. Das angekündigte Referat von Andrea Maihofer hat aufgrund von Krankheit der Referentin nicht stattgefunden.
Am Freitagabend findet ein einführendes Podium statt, auf dem über Leben, Werk und Rezeptionsgeschichte von Paschukanis (Andreas Harms) und sein methodisches Vorgehen (Andreas Arndt) gesprochen wird. Mit einer generellen Einführung zu Marx und Recht (Andrea Maihofer) werden außerdem die Fragen im Marx’schen Werk thematisiert, an die Paschukanis anknüpft. Wer war Eugen Paschukanis und wo positionierte er sich in den Debatten seiner Zeit? Wie geht Paschukanis methodisch vor? Inwiefern lassen sich schon bei Marx Ansätze einer Rechtskritik finden? [via]
Zuerst referiert Ingo Elbe (Rote Ruhr Uni, Mitherausgeber des Buches „Anonyme Herrschaft„) über den Zusammenhang von Warenform, Rechtsform und Staatsform (Powerpointpräsentation: hier) – wobei sein Referat eine Kurzversion des hier dokumentierten Vortrags darstellt. Besonders hörenswert ist dann aber das Referat von Heide Gerstenberger (Autorin des Buches „Die Subjektlose Gewalt„). Darin kritisiert sie Paschukanis‘ Methode der Formanalyse als fundamentalen Strukturfunktionalismus, den sie mit der real-historischen Entwicklung des Kapitalismus und der damit verbundenen Herausbildung moderner Staatlichkeit konfrontiert. Diese Konfrontation zeige, dass es keine den ökonomischen Strukturen innewohnende Dynamik gebe, die jene neutralen Formen hervorbringt, die Paschukanis und andere Formanalytiker als charakteristische Merkale des entwickelten Kapitalismus angesehen haben. Diese würden dementgegen aus politischen Kämpfen entspringen (bürgerliche Revolutionen) und würden nur für einen begrenzten Ausschnitt politischer Herrschaft im globalisierten Kapitalismus (bürgerliche Nationalstaaten der kapitalistischen Zentren) gelten. Zur Untermauerung ihrer Argumentation skizziert sie zum Schluss kurz die Charekteristika kolonialer Herrschaft.
Am Abend setzen wir uns im Rahmen einer öffentlichen Podiumsdiskussion in der Humboldt-Universität mit den Zusammenhängen von Waren-, Rechts- und Staatsform (Ingo Elbe) sowie der historischen Herausbildung des bürgerlichen Staates (Heide Gerstenberger) auseinander. Ist die Gleichheit aller Menschen ein oberflächlicher Schein oder die Geschäftsgrundlage kapitalistischer Herrschaftsverhältnisse? Was sind die historischen Entstehungsbedingungen moderner Staatlichkeit? [via]
3.) Kritik der Kritik – Kontroversen um Paschukanis
Im Abschluss-Podium kritisiert zunächst Andreas Fisahn (u.a. Autor von „Herrschaft im Wandel„) an Paschukanis, dass dieser die Frage, warum in den kapitalistischen Gesellschaften Politik und Recht abgetrennt von der Ökonomie existieren, nicht beantworten würde. Er selbst versucht eine eigene Beantwortung dieser Frage, indem er auf die kapitalistische Akkumulationslogik, das Aufkommen von Überproduktionskrisen, das im Vergleich höhere Maß an Arbeitsteilung und funktioneller Differenzierung sowie historisch auf das Zöllibat als Ursprung staatlich-bürokratischer Verwaltung verweist. Simon Birnbaum (Jurist und Autor aus Berlin) verteidigt dann Paschukanis‘ These vom Absterben des Rechts im Kommunismus und vertritt die These, dass es kein Recht ohne Herrschaft gebe. Hierzu diskutiert er verschiedene Begriffe von Herrschaft, bleibt dabei m.E. insgesamt aber etwas diffus. Zuletzt referiert Ozren Pupovac (u.a. Versus Laboratory) auf englisch über die These, dass die Form des Rechts notwendigerweise Herrschaft und Ausbeutung im Kapitalismus reproduziert und daher eine revolutionäre Überwindung des Kapitalismus eine Zerstörung des Staates beinhalten muss. Außerdem ist sein Anliegen, Paschukanis mit Althusser zu radikalisieren und den Staat auch als Denkform zu begreifen. In der Diskussion geht es dann u.a. um die Frage, inwiefern auch im Kommunismus möglicherweise vorhandene Konflikte eine andere Form des Rechts erforderlich machen.
Zum Abschluss der Tagung am Sonntag laden wir zu einer Debatte (Andreas Fisahn, Ozren Pupovac und Simon Birnbaum) ein, die sich gängigen Kritikpunkten an Paschukanis Thesen widmet. Sind sie Ausdruck einer formalistischen Zirkulationsfixiertheit oder Grundlage einer fundierten materialistischen Rechtstheorie? Verkennt Paschukanis das emanzipatorische Potential des Rechts in sozialen Auseinandersetzungen? Was sind die blinden Flecken seiner Theorie? Welche ideologiekritischen Anschlüsse eröffnet sein Ansatz? [via]
Zur Entstehung und Kritik des bürgerlichen Eigentumsbegriffs
Die Freie Uni Bamberg dokumentiert einen einführenden Vortrag vom 22.06.2012, den Ingo Elbe (u.a. Rote Ruhr Uni, Institut für Sozialtheorie) offenbar schon öfter gehalten hat. Er befasst sich mit der Legitimation des Privateigentums bei John Locke, dessen Theorie recht kleinschrittig und leicht verständlich entwickelt wird, wie auch mit Kritik an derselben, wie sie von Immanuel Kant formuliert wurde. Eingerahmt ist das Ganze von einem ideengeschichtlich aufschlussreichen Exkurs über die (Gemein-)Eigentumsvorstellungen der Vormoderne am Anfang und einigen Ausführungen zur Kritik des Privateigentums im Kontext der Marxschen Kritik der politischen Ökonomie (u.a. gewaltsame Aneignung in der ursprünglichen Akkumulation) am Ende.
Einen gewissen Nachdruck legt Elbe darauf, dass bereits die Lockesche, frühbürgerliche Apologie des Eigentums die Möglichkeit eines Opfers des Eigentümers an die Eigentumsordnung als solche enthält. Vgl. dazu auch seinen Text Vom Eigentümer zum Eigentum und allgemein die Sammelbände zur Kritik der politischen Philosophie.
Über den Zusammenhang von Weiblichkeit und Nation
Im Rückgang an die Anfänge der bürgerlichen Gesellschaft untersucht Karina Korecky in diesem Vortrag Wesen und Entstehung des Geschlechterverhältnisses und der Geschlechtscharaktere. Diese erweisen sich dabei als irrationale Zuschreibungen, die anders als andere Vorstellungen des Aufklärungsdenken – z. B. die Notwendigkeit des Staates – nicht einmal versuchsweise logisch begründet oder rational bestimmt worden sind. Weiblichkeit bzw. die Unterordnung und Unmündigkeit von Frauen bleiben im Medium der Philosophie ebenso unbegründet wie unbegründbar und können daher als »gefühlte Gewissheit« nur Thema von Kunst oder Poesie, nicht aber eines analytischen Denkens sein. Darin ist Weiblichkeit der ebenfalls nur mythisch »bestimmbaren« Nation ähnlich. Wie beide auch innerlich zusammenhängen, zeigt der Vortrag.
Das Referat wurde auf dem wertabspalungskritischen Sommerworkshop (EXIT!) am 23.08.2011 aufgezeichnet.
1. Eine weitere sehr hörenswerte Sendung von 17Grad beschäftigt sich mit der Todesstrafe. Die Hörer_innen erhalten einige statistische Informationen und erfahren Hintergründe über die Geschichte der Todesstrafe in Deutschland (hierbei interessant, dass einerseits bereits 1947 Todesurteile wieder durch deutsche Richter verhängt und durch Scharfrichter vollstreckt wurden, die schon vor ’45 diese Ämter innehatten und dass andererseits ein wichtiger Grund für die Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland, die Abwendung von Todesurteilen gegen NS-Verbrecher war). Außerdem behandelt die Sendung das Vorkommen von Todesstrafen in deutschen Volksmärchen und ihre rechtshistorischen Parallelen und die Geschichte der Zunft der Scharfrichter. Musikalisch wird die Sendung von Johnny Cash begleitet.
2. Nicht erst die Abschaffung der Todesstrafe, sondern bereits die Verlagerung ihrer Vollstreckung in nicht-öffentliche Räume, steht nach Michel Foucault für eine Tendenz der Strafe weg von einer Gerichtetheit auf den Körper, hin zu einem »körperlosen« Strafsystem. Eine Eigentümlichkeit der vormodernen Strafe als Marter des Körpers, ist die Sanftmütigkeit, das Mitleid und das Verständnis, welches die geistlichen Begleiter der Zeremonie gegenüber den Gemarterten an den Tag legten: so küsst etwa der Pfarrherr von Marsilly den gemarterten Damien auf die Stirn, dessen Hinrichtung Foucault auf den ersten Seiten von »Überwachen und Strafen« beschreibt. Auch der Rabbi Aser Abarbanel, der in der Geschichte »Die Marter der Hoffnung« von Comte de Villiers de L’Isle-Adam gefangen in einem Folterkeller sitzt, erfährt diese seltsame Sanftmut: als man ihn über sein Todesurteil informiert, wird er sowohl vom Großinquisitor, als auch vom zuständigen Foltermeister und seiner Begleitung umarmt und geküsst. Die Geschichte steht hier in einer Hörspielversion von Radebass zur Verfügung.
Mehreren Hörspielproduktionen des Bayrischen Rundfunks liegt nicht, wie üblich, die von Max Brod zusammengestellte Version des Kafka-Romans „Der Prozess“ zu Grunde, sondern die unbearbeiteten, fragmentarischen, handschriftlichen und nicht nummerierten Konvolute, die nach Kafkas Tod unvollendet gefunden wurden. Die einzelnen Hörspiele ermöglichen damit einen Blick in Kafkas Prozess jenseits der posthumen Bearbeitung, die das Bild Kafkas lange Zeit geprägt hat. Äußerst spannend und hörenswert. Weitere Informationen zur Hörspielbearbeitung hier.
Download: via BR online, als Zip-Paket via Megaupload (insg. 324.5 MB)
In der Münsteraner Veranstaltungsreihe »Ermittlungen gegen die Realität« gab es einen zu diesem Titel passenden Vortrag zur Einführung in die materialistische Rechtskritik, gehalten von Simon Birnbaum. (46 Minuten ohne Diskussion)