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Rechtskritik bei Marx und Paschukanis

Inhaltlich anschließend an den letzten Beitrag zur Staatskritik dokumentieren wir hier die Mitschnitte der Marx-Frühjahrsschule 2013 (organisiert von AG Rechtskritik, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Helle Panke und TOP-Berlin), welche die Rechtskritik bei Marx und Paschukanis zum Thema hatte:

In unserer modernen Gesellschaft scheint ein Leben ohne Recht nicht denkbar zu sein. Alle Lebensbereiche von der Mietwohnung bis zur Ausländerbehörde sind juristisch konstituiert. Die Frage, was Recht eigentlich ist – sowohl dem Inhalt als auch der Form nach –, und welche gesellschaftlichen Ursachen es hat, wird in täglichen Auseinandersetzungen und sozialen Kämpfen oft gar nicht mehr gestellt. Woher kommt die Vorstellung, alle Menschen seien frei und gleich? Was steckt hinter der formellen Gleichheit? Wieso nehmen bestimmte gesellschaftliche Beziehungen Rechtsform an? Wie kommt es zur Herausbildung des bürgerlichen Rechts und des modernen Staates?

Die Marxsche Kritik der Politischen Ökonomie erschöpft sich keineswegs in einer Wirtschaftstheorie, sondern versteht sich vielmehr als Versuch einer allgemeinen Analyse der bürgerlichen Gesellschaft. So finden sich bei Marx Ansätze einer Rechts- und Staatsphilosophie, an die der sowjetische Rechtssoziologe Eugen Paschukanis (1891-1937) anknüpft. Er entwickelt den durch Rechtsverhältnisse vermittelten gesellschaftlichen Zusammenhang aus dem Warentausch heraus. Danach sind kapitalistische Tauschbeziehungen unlösbar mit Rechtsverhältnissen verbunden: Warenbesitzer treten sich als freie und gleiche Rechtssubjekte gegenüber, denn die „Waren können nicht selbst zu Markte gehen und sich nicht selbst austauschen“ (Marx).

Das Buch „Allgemeine Rechtslehre und Marxismus“ von Eugen Paschukanis, das in der theoretisch fruchtbaren Phase der 1920er Jahre entstand, erscheint uns zur Analyse der bürgerlichen Gesellschaft und ihrem Recht auch heute noch relevant. Die Marx-Frühjahrsschule lädt Euch zur Lektüre und Diskussion des Werkes ein. [via]

1.) Recht bei Marx und Paschukanis – Eine Einführung

Nach einer kurzen Einleitung zur Tagung gibt Andreas Harms eine kurze und knappe Einführung in das Leben und Werk von Eugen Paschukanis. Es geht u.a. um die Stellung von Paschukanis in der Sowjetunion und um dessen wichtigstes Buch, „Allgemeine Rechtslehre und Marxismus. Versuch einer Kritik der rechtlichen Grundbegriffe„, in dem zum ersten mal der Ansatz einer systematischen marxistisch-materialistischen Analyse des Rechts entwickelt wurde, die vor allem auf eine Kritik der Rechtsform zielte. Dann macht Andreas Arndt zunächst einige Anmerkungen zum Rechtsverständnis von Marx, wobei er dahingehend ein Einverständnis zwischen Hegel und Marx konstatiert, dass beide am (bürgerlichen) Recht die Schaffung individueller Freiräume als fortschrittlich anerkannt hätten. Dies ist auch der wichtigste Ansatzpunkt zu Arndts Kritik an Paschukanis. Einerseits habe dieser einen reduktionistischen Rechtsbegriff, da er ihn auf verkehrte Weise mit dem Warentausch analogisiert, andererseits blende er individuelle Freiheitsrechte vollkommen aus seiner Analyse aus. Dies führe mit einer gewissen Konsequenz zu einer Vorstellung der Abschaffung des Rechts, in der das Individuum keine Existenz jenseits seiner Klasse hätte und auf seine Arbeitsleistung reduziert werde. Das angekündigte Referat von Andrea Maihofer hat aufgrund von Krankheit der Referentin nicht stattgefunden.

Am Freitagabend findet ein einführendes Podium statt, auf dem über Leben, Werk und Rezeptionsgeschichte von Paschukanis (Andreas Harms) und sein methodisches Vorgehen (Andreas Arndt) gesprochen wird. Mit einer generellen Einführung zu Marx und Recht (Andrea Maihofer) werden außerdem die Fragen im Marx’schen Werk thematisiert, an die Paschukanis anknüpft. Wer war Eugen Paschukanis und wo positionierte er sich in den Debatten seiner Zeit? Wie geht Paschukanis methodisch vor? Inwiefern lassen sich schon bei Marx Ansätze einer Rechtskritik finden? [via]

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2.) Woher kommt der Staat?

Zuerst referiert Ingo Elbe (Rote Ruhr Uni, Mitherausgeber des Buches „Anonyme Herrschaft„) über den Zusammenhang von Warenform, Rechtsform und Staatsform (Powerpointpräsentation: hier) – wobei sein Referat eine Kurzversion des hier dokumentierten Vortrags darstellt. Besonders hörenswert ist dann aber das Referat von Heide Gerstenberger (Autorin des Buches „Die Subjektlose Gewalt„). Darin kritisiert sie Paschukanis‘ Methode der Formanalyse als fundamentalen Strukturfunktionalismus, den sie mit der real-historischen Entwicklung des Kapitalismus und der damit verbundenen Herausbildung moderner Staatlichkeit konfrontiert. Diese Konfrontation zeige, dass es keine den ökonomischen Strukturen innewohnende Dynamik gebe, die jene neutralen Formen hervorbringt, die Paschukanis und andere Formanalytiker als charakteristische Merkale des entwickelten Kapitalismus angesehen haben. Diese würden dementgegen aus politischen Kämpfen entspringen (bürgerliche Revolutionen) und würden nur für einen begrenzten Ausschnitt politischer Herrschaft im globalisierten Kapitalismus (bürgerliche Nationalstaaten der kapitalistischen Zentren) gelten. Zur Untermauerung ihrer Argumentation skizziert sie zum Schluss kurz die Charekteristika kolonialer Herrschaft.

Am Abend setzen wir uns im Rahmen einer öffentlichen Podiumsdiskussion in der Humboldt-Universität mit den Zusammenhängen von Waren-, Rechts- und Staatsform (Ingo Elbe) sowie der historischen Herausbildung des bürgerlichen Staates (Heide Gerstenberger) auseinander. Ist die Gleichheit aller Menschen ein oberflächlicher Schein oder die Geschäftsgrundlage kapitalistischer Herrschaftsverhältnisse? Was sind die historischen Entstehungsbedingungen moderner Staatlichkeit? [via]

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3.) Kritik der Kritik – Kontroversen um Paschukanis

Im Abschluss-Podium kritisiert zunächst Andreas Fisahn (u.a. Autor von „Herrschaft im Wandel„) an Paschukanis, dass dieser die Frage, warum in den kapitalistischen Gesellschaften Politik und Recht abgetrennt von der Ökonomie existieren, nicht beantworten würde. Er selbst versucht eine eigene Beantwortung dieser Frage, indem er auf die kapitalistische Akkumulationslogik, das Aufkommen von Überproduktionskrisen, das im Vergleich höhere Maß an Arbeitsteilung und funktioneller Differenzierung sowie historisch auf das Zöllibat als Ursprung staatlich-bürokratischer Verwaltung verweist. Simon Birnbaum (Jurist und Autor aus Berlin) verteidigt dann Paschukanis‘ These vom Absterben des Rechts im Kommunismus und vertritt die These, dass es kein Recht ohne Herrschaft gebe. Hierzu diskutiert er verschiedene Begriffe von Herrschaft, bleibt dabei m.E. insgesamt aber etwas diffus. Zuletzt referiert Ozren Pupovac (u.a. Versus Laboratory) auf englisch über die These, dass die Form des Rechts notwendigerweise Herrschaft und Ausbeutung im Kapitalismus reproduziert und daher eine revolutionäre Überwindung des Kapitalismus eine Zerstörung des Staates beinhalten muss. Außerdem ist sein Anliegen, Paschukanis mit Althusser zu radikalisieren und den Staat auch als Denkform zu begreifen. In der Diskussion geht es dann u.a. um die Frage, inwiefern auch im Kommunismus möglicherweise vorhandene Konflikte eine andere Form des Rechts erforderlich machen.

Zum Abschluss der Tagung am Sonntag laden wir zu einer Debatte (Andreas Fisahn, Ozren Pupovac und Simon Birnbaum) ein, die sich gängigen Kritikpunkten an Paschukanis Thesen widmet. Sind sie Ausdruck einer formalistischen Zirkulationsfixiertheit oder Grundlage einer fundierten materialistischen Rechtstheorie? Verkennt Paschukanis das emanzipatorische Potential des Rechts in sozialen Auseinandersetzungen? Was sind die blinden Flecken seiner Theorie? Welche ideologiekritischen Anschlüsse eröffnet sein Ansatz? [via]

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