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Rechtskritik bei Marx und Paschukanis

Inhaltlich anschließend an den letzten Beitrag zur Staatskritik dokumentieren wir hier die Mitschnitte der Marx-Frühjahrsschule 2013 (organisiert von AG Rechtskritik, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Helle Panke und TOP-Berlin), welche die Rechtskritik bei Marx und Paschukanis zum Thema hatte:

In unserer modernen Gesellschaft scheint ein Leben ohne Recht nicht denkbar zu sein. Alle Lebensbereiche von der Mietwohnung bis zur Ausländerbehörde sind juristisch konstituiert. Die Frage, was Recht eigentlich ist – sowohl dem Inhalt als auch der Form nach –, und welche gesellschaftlichen Ursachen es hat, wird in täglichen Auseinandersetzungen und sozialen Kämpfen oft gar nicht mehr gestellt. Woher kommt die Vorstellung, alle Menschen seien frei und gleich? Was steckt hinter der formellen Gleichheit? Wieso nehmen bestimmte gesellschaftliche Beziehungen Rechtsform an? Wie kommt es zur Herausbildung des bürgerlichen Rechts und des modernen Staates?

Die Marxsche Kritik der Politischen Ökonomie erschöpft sich keineswegs in einer Wirtschaftstheorie, sondern versteht sich vielmehr als Versuch einer allgemeinen Analyse der bürgerlichen Gesellschaft. So finden sich bei Marx Ansätze einer Rechts- und Staatsphilosophie, an die der sowjetische Rechtssoziologe Eugen Paschukanis (1891-1937) anknüpft. Er entwickelt den durch Rechtsverhältnisse vermittelten gesellschaftlichen Zusammenhang aus dem Warentausch heraus. Danach sind kapitalistische Tauschbeziehungen unlösbar mit Rechtsverhältnissen verbunden: Warenbesitzer treten sich als freie und gleiche Rechtssubjekte gegenüber, denn die „Waren können nicht selbst zu Markte gehen und sich nicht selbst austauschen“ (Marx).

Das Buch „Allgemeine Rechtslehre und Marxismus“ von Eugen Paschukanis, das in der theoretisch fruchtbaren Phase der 1920er Jahre entstand, erscheint uns zur Analyse der bürgerlichen Gesellschaft und ihrem Recht auch heute noch relevant. Die Marx-Frühjahrsschule lädt Euch zur Lektüre und Diskussion des Werkes ein. [via]

1.) Recht bei Marx und Paschukanis – Eine Einführung

Nach einer kurzen Einleitung zur Tagung gibt Andreas Harms eine kurze und knappe Einführung in das Leben und Werk von Eugen Paschukanis. Es geht u.a. um die Stellung von Paschukanis in der Sowjetunion und um dessen wichtigstes Buch, „Allgemeine Rechtslehre und Marxismus. Versuch einer Kritik der rechtlichen Grundbegriffe„, in dem zum ersten mal der Ansatz einer systematischen marxistisch-materialistischen Analyse des Rechts entwickelt wurde, die vor allem auf eine Kritik der Rechtsform zielte. Dann macht Andreas Arndt zunächst einige Anmerkungen zum Rechtsverständnis von Marx, wobei er dahingehend ein Einverständnis zwischen Hegel und Marx konstatiert, dass beide am (bürgerlichen) Recht die Schaffung individueller Freiräume als fortschrittlich anerkannt hätten. Dies ist auch der wichtigste Ansatzpunkt zu Arndts Kritik an Paschukanis. Einerseits habe dieser einen reduktionistischen Rechtsbegriff, da er ihn auf verkehrte Weise mit dem Warentausch analogisiert, andererseits blende er individuelle Freiheitsrechte vollkommen aus seiner Analyse aus. Dies führe mit einer gewissen Konsequenz zu einer Vorstellung der Abschaffung des Rechts, in der das Individuum keine Existenz jenseits seiner Klasse hätte und auf seine Arbeitsleistung reduziert werde. Das angekündigte Referat von Andrea Maihofer hat aufgrund von Krankheit der Referentin nicht stattgefunden.

Am Freitagabend findet ein einführendes Podium statt, auf dem über Leben, Werk und Rezeptionsgeschichte von Paschukanis (Andreas Harms) und sein methodisches Vorgehen (Andreas Arndt) gesprochen wird. Mit einer generellen Einführung zu Marx und Recht (Andrea Maihofer) werden außerdem die Fragen im Marx’schen Werk thematisiert, an die Paschukanis anknüpft. Wer war Eugen Paschukanis und wo positionierte er sich in den Debatten seiner Zeit? Wie geht Paschukanis methodisch vor? Inwiefern lassen sich schon bei Marx Ansätze einer Rechtskritik finden? [via]

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2.) Woher kommt der Staat?

Zuerst referiert Ingo Elbe (Rote Ruhr Uni, Mitherausgeber des Buches „Anonyme Herrschaft„) über den Zusammenhang von Warenform, Rechtsform und Staatsform (Powerpointpräsentation: hier) – wobei sein Referat eine Kurzversion des hier dokumentierten Vortrags darstellt. Besonders hörenswert ist dann aber das Referat von Heide Gerstenberger (Autorin des Buches „Die Subjektlose Gewalt„). Darin kritisiert sie Paschukanis‘ Methode der Formanalyse als fundamentalen Strukturfunktionalismus, den sie mit der real-historischen Entwicklung des Kapitalismus und der damit verbundenen Herausbildung moderner Staatlichkeit konfrontiert. Diese Konfrontation zeige, dass es keine den ökonomischen Strukturen innewohnende Dynamik gebe, die jene neutralen Formen hervorbringt, die Paschukanis und andere Formanalytiker als charakteristische Merkale des entwickelten Kapitalismus angesehen haben. Diese würden dementgegen aus politischen Kämpfen entspringen (bürgerliche Revolutionen) und würden nur für einen begrenzten Ausschnitt politischer Herrschaft im globalisierten Kapitalismus (bürgerliche Nationalstaaten der kapitalistischen Zentren) gelten. Zur Untermauerung ihrer Argumentation skizziert sie zum Schluss kurz die Charekteristika kolonialer Herrschaft.

Am Abend setzen wir uns im Rahmen einer öffentlichen Podiumsdiskussion in der Humboldt-Universität mit den Zusammenhängen von Waren-, Rechts- und Staatsform (Ingo Elbe) sowie der historischen Herausbildung des bürgerlichen Staates (Heide Gerstenberger) auseinander. Ist die Gleichheit aller Menschen ein oberflächlicher Schein oder die Geschäftsgrundlage kapitalistischer Herrschaftsverhältnisse? Was sind die historischen Entstehungsbedingungen moderner Staatlichkeit? [via]

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3.) Kritik der Kritik – Kontroversen um Paschukanis

Im Abschluss-Podium kritisiert zunächst Andreas Fisahn (u.a. Autor von „Herrschaft im Wandel„) an Paschukanis, dass dieser die Frage, warum in den kapitalistischen Gesellschaften Politik und Recht abgetrennt von der Ökonomie existieren, nicht beantworten würde. Er selbst versucht eine eigene Beantwortung dieser Frage, indem er auf die kapitalistische Akkumulationslogik, das Aufkommen von Überproduktionskrisen, das im Vergleich höhere Maß an Arbeitsteilung und funktioneller Differenzierung sowie historisch auf das Zöllibat als Ursprung staatlich-bürokratischer Verwaltung verweist. Simon Birnbaum (Jurist und Autor aus Berlin) verteidigt dann Paschukanis‘ These vom Absterben des Rechts im Kommunismus und vertritt die These, dass es kein Recht ohne Herrschaft gebe. Hierzu diskutiert er verschiedene Begriffe von Herrschaft, bleibt dabei m.E. insgesamt aber etwas diffus. Zuletzt referiert Ozren Pupovac (u.a. Versus Laboratory) auf englisch über die These, dass die Form des Rechts notwendigerweise Herrschaft und Ausbeutung im Kapitalismus reproduziert und daher eine revolutionäre Überwindung des Kapitalismus eine Zerstörung des Staates beinhalten muss. Außerdem ist sein Anliegen, Paschukanis mit Althusser zu radikalisieren und den Staat auch als Denkform zu begreifen. In der Diskussion geht es dann u.a. um die Frage, inwiefern auch im Kommunismus möglicherweise vorhandene Konflikte eine andere Form des Rechts erforderlich machen.

Zum Abschluss der Tagung am Sonntag laden wir zu einer Debatte (Andreas Fisahn, Ozren Pupovac und Simon Birnbaum) ein, die sich gängigen Kritikpunkten an Paschukanis Thesen widmet. Sind sie Ausdruck einer formalistischen Zirkulationsfixiertheit oder Grundlage einer fundierten materialistischen Rechtstheorie? Verkennt Paschukanis das emanzipatorische Potential des Rechts in sozialen Auseinandersetzungen? Was sind die blinden Flecken seiner Theorie? Welche ideologiekritischen Anschlüsse eröffnet sein Ansatz? [via]

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Beiträge zur Staatskritik

Wir dokumentieren hier mehrere Beiträge zur Staatskritik, die mehr oder weniger einen einführenden Charakter haben:

1.) Intros: Kritik des Staates

Im Rahmen der Reihe von Einführungsveranstaltungen unter dem Titel „Intros„, die von Kritikmaximierung, [a²] und der Rosa-Luxemburg-Stiftung Hamburg organisiert wird, hat Moritz Zeiler am 12.07.2011 einen Vortrag über verschiedene Theorien des Staates gehalten. Er stellt darin Lenins Vorstellung vom Staat, die Staatskritik von Eugen Paschukanis und verschiedene Staatsbegriffe des „westlichen Marxismus“ (hier vor allem Gramsci, Althusser, Poulantzas) vor. Auf die sogenannte „Staatsableitungsdebatte“ geht er nur kurz ein. In der Diskussion dreht es sich u.a. noch einmal um den Nationalismus und um Mängel der von Zeiler vorgestellten Staatstheorien. Zur Ergänzung und zur Kritik an Gramsci, Althusser, Poulantzas – siehe Elmar Flatschart über Defizite linker Staatskritik.

Über den Staat gehen in der Linken die Interpretationen weit auseinander: für die einen ist er der Garant des Allgemeinwohls, anderen gilt er als das Instrument der kapitalistischen Klassenherrschaft und wieder andere sehen in ihm das Terrain sozialer Kämpfe.

Mit der Veranstaltung wird eine Einführung in die verschiedenen Tendenzen marxistischer Staatstheorie geboten. Dabei werden in drei Themenkomplexen die zentralen Thesen marxistischer Theorie zum Begriff des Staates präsentiert. Themen sind die instrumentelle Staatstheorie bei Lenin (Staat als Instrument der herrschenden Klasse), die relationale Staatstheorie bei Antonio Gramsci, Louis Althusser und Nicos Poulantzas (Staat als materielle Verdichtung von Kräfteverhältnissen) sowie die Reflexionen von Eugen Paschukanis über den Staat als Rechtsform und die daran anknüpfende Staatsableitungsdebatte.

Moritz Zeiler hat Geschichte und Politikwissenschaften studiert und ist Mitglied im Vorstand der Rosa Luxemburg Initiative Bremen (RLI) und Mitherausgeber von Staatsfragen. Einführungen in materialistische Staatskritik, rls papers, Berlin 2009. [via]

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2.) Was ist eigentlich der Staat?

Auf Einladung der Gruppe „Association Critique“ hat Ingo Elbe am 01.12.2010 in Bielefeld einen Vortrag über die begriffliche Bestimmung des Staates gehalten. Im Wesentlichen stellt er drei verschiedene Vorstellungen vom Staat vor: Staat im Kapitalismus (vertreten von Teilen der historischen Arbeiterbewegung, u.a. Ferdinand Lasalle), Staat der Kapitalisten (zentral vertreten von Lenin, den Elbe noch einmal genauer darstellt als Zeiler) und Staat des Kapitals. Die letzte Vorstellung vertritt Elbe selbst und nimmt daher auch den größten Raum ein. Mit Bezug auf Eugen Paschukanis skizziert er eine Formanalyse des Staates, die eng auf die Analyse der Warenform bezogen ist.

Der politische Verstand ist eben politischer Verstand, weil er innerhalb der Schranken der Politik denkt. Je geschärfter, je lebendiger, desto unfähiger ist er zur Auffassung sozialer Gebrechen.“ (Karl Marx)

Appelle an den ‚Vater Staat’, die Wirtschaft doch an die Kandare zu nehmen und damit ‚soziale Gerechtigkeit’ walten zu lassen, erfreuen sich gerade in der Linken nicht erst in neoliberalen Zeiten großer Beliebtheit. Die unbedingte Loyalität, die noch die Aufgeklärtesten den Formen Staat und Recht entgegenbringen, verblüfft dabei stets aufs neue. Hier bekommt radikale Staatskritik den Zorn des gesunden politischen Menschenverstands zu spüren: wo Menschen zusammenleben, da muss die Zwangsgewalt von Staaten herrschen, wer Gegenteiliges behauptet, gilt als unzurechnungsfähig.

Die Form Staat, in deren Apologie sich Nazis und SozialdemokratInnen, evangelische GlobalisierungsgegnerInnen und Altstalinisten einig sind, darf allerdings ebenso wenig in bloß moralischer Manier als Exponent des ‚Schweinesystems’ abqualifiziert werden.

Entgegen einer solchen „Kritik, welche die Gegenwart zu be- und verurteilen, aber nicht zu begreifen weiß“ (Marx) und wie sie noch das ebenso sympathische wie hilflose Grundrepertoire jeder AnarchistIn ausmacht, sollte es zuerst darauf ankommen, zu erklären, was der (bürgerliche) Staat überhaupt ist, warum kapitalistische Vergesellschaftung, die in der Regel nicht mehr durch direkt gewaltvermittelte, sondern wesentlich sachlich-tauschvermittelte Aneignungsprozesse gekennzeichnet ist, ein solches nunmehr als ‚politische Sphäre’ ausdifferenziertes Zwangsverhältnis noch benötigt, bzw. es permanent reproduziert, wo die Grenzen staatlicher Eingriffskompetenzen in die Ökonomie liegen, warum das Gewaltmonopol den BürgerInnen stets noch als legitimes erscheint usw.

Praktische Relevanz erlangt die Erörterung solch ‚abstrakter Fragen’ u.a. durch die daraus folgende Kritik der Auffassungen, gesellschaftliche Emanzipation sei von einem ‚Politikwechsel’ zu erwarten, der Staat sei im Grunde neutrales Instrument sozialer Gruppen oder könne gar beliebig die Ökonomie gestalten – es sei also alles eine Frage des ‚politischen Willens’.

Der Vortrag stellt Aspekte einer marxistischen Staatskritik anhand von Positionen aus der sog. Staatsableitungsdebatte dar. [via]

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3.) Theorien des Staatsfetischismus

Alexander Neupert (u.a. Autor des Utopie-Bändchens in der Theorie.org-Reihe sowie des Buches „Staatsfetischismus – Zur Rekonstruktion eines umstrittenen Begriffs„) hat im Rahmen des Jour-Fixe der ISF einen Vortrag über Theorien des Staatsfetischismus gehalten. Er unterzieht dabei die Theorien von John Holloway (Rissesucher), Robert Kurz (Wandkritiker) und Joachim Hirsch (Möbelrücker) einer Kritik. Gemeinsam sei allen dreien, dass sie sich entweder auf eine als gegeben angenommene (kämpferische, revolutionäre) Praxis beziehen oder diese motiveren wollen – die Vorstellung von der jeweiligen Praxis bestimme dann folgerichtig die Architektur der Kritik und nicht deren Gegenstand. Demgegenüber habe eine Kritik des Staatsfetischismus sich einzugestehen, dass in der gegenwärtigen Lage eine Lücke zwischen Theorie und Praxis klaffe, dass Kritik nie den Moment ihres Umschlagens in Praxis bestimmen könne und sich deshalb eines Bezugs auf Praxis zu enthalten habe. Warum Neupert seine Reflexionen am Begriff des Staatsfetischismus aufmacht, der im Vortrag eigentlich keine große Rolle spielt, ist mir unklar geblieben.

Bedienen sich Theoretiker eines Begriffs, so wird damit nie nur eine Sache auf den Begriff gebracht, sondern stets auch in ein theoretisches System eingepasst. Im Vortrag wird darüber anhand der Verwendung des ‚Staatsfetischbegriffs‘ in der wertabspaltungskritischen Krisentheorie von Robert Kurz, der rebellischen Befreiungstheorie von John Holloway und der materialistischen Staatstheorie von Joachim Hirsch aufgeklärt. “Im Fetischismus des Staates verschwindet die Gewalt, die diesem doch zugrunde liegt” (Stephan Grigat) – so lautet die ideologiekritische Pointe. In den genannten Theorien wird darüber hinaus versucht, ausgehend von unterschiedlichen Betrachtungen über den Fetischcharakter des modernen Staates, Theorien der Praxis zu begründen. Welche emanzipatorischen oder politischen oder rebellischen Praxisvorstellungen Kurz bzw. Holloway bzw. Hirsch aus ihren Staatsfetischtheorien ableiten, wie dies überhaupt möglich sein soll und wie diese einzuschätzen sind – darüber kann an diesem Abend diskutiert und beraten werden – Es spricht Alexander Neupert-Doppler. Er lehrte Politische Theorie in Osnabrück, veröffentlichte 2013 das Buch Staatsfetischismus. Zur Rekonstruktion eines umstrittenen Begriffs und arbeitet für die Sozialistische Jugend in Trier. [via]

    Download: via AArchiv (mp3; 65.1 MB; 1:11:07 h)

4.) Der bürgerliche Staat

Moritz Zeiler hat in seinem Vortrag den Resultate-Band (1979) der marxistischen Gruppe erwähnt, der seinem Anspruch nach die Staatsableitungsdebatte beendet hat, weil er selbst die Staatsableitung sei. Im Audioarchiv von Argudiss findet sich ein Vortrag von Karl Held (Marxistische Gruppe, später GegenStandpunkt), den dieser am 02.02.1979 in Bremen gehalten hat. Auf Grundlage des Resultate-Bandes gibt Held mehrere Bestimmungen des Staates, wobei er weniger begrifflich geordnet, sondern anhand von zahlreichen Beispielen und Anekdoten vorgeht. Themen sind u.a.: Der abstrakt freie Wille; Freiheit und Gleichheit; Souverenität und Staatsvolk; Rechtsstaat; Moral; Sozialstaat; Klassenstaat; Steuern; Haushalt; Staatsidealismus; bürgerliche Öffentlichkeit. Der Vortrag ist gespickt mit Spitzen gegen den Spartacusbund. Die Aufnahme ist leider etwas verrauscht.

    Download: via Argudiss (mp3; 33.5 MB; 2:26:24 h) | Einzeldateien: bei Argudiss