In der Münsteraner Veranstaltungsreihe »Ermittlungen gegen die Realität« gab es einen zu diesem Titel passenden Vortrag zur Einführung in die materialistische Rechtskritik, gehalten von Simon Birnbaum. (46 Minuten ohne Diskussion)
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Ankündigungstext & Referenteninfo:
Für Viele ist das Recht ein Instrument des gesellschaftlichen Fortschritts. Gerade in Europa erfreuen sich daher Institutionen wie der Internationale Strafgerichtshof großer Beliebtheit. Und wer möchte sich dem verschließen? Die Alternative Rechtlosigkeit klingt nach ungezügelter Ausbeutung, autoritärem Staat oder Volksgemeinschaft.
Doch es ist offensichtlich, dass auch das Recht mit gar nicht so fortschrittlichen Inhalten gefüllt werden kann – man denke an die juristische Gründlichkeit bei den ‚Nürnberger Rassengesetzen‘. Noch mehr: Unabhängig von den jeweiligen Inhalten ist die rechtsförmige Begrenzung (und nicht einmal Abschaffung) unvermittelter Herrschaft und Gemeinschaft durch eine neue, abstrakte Herrschaft erkauft. Wer das nicht mit Emanzipation zusammenbringen mag, landet bei materialistischer Rechtskritik. Oder genauer: bei bestimmten Spielarten dieser Kritik. Daher wird es auf dieser Veranstaltung neben ein paar mehr Worten zu den Begriffen Recht, Rechtlosigkeit und Herrschaft auch um verschiedene Ansätze materialistischer Rechtskritik und ihre jeweiligen Chancen und Risiken gehen.
Simon Birnbaum ist Autor und Übersetzer aus Berlin (einschlägige Veröffentlichungen: „Wer vom Faschismus redet, darf vom Kapitalismus nicht schweigen“ – Warum die Fortsetzung einer Kontroverse aus der Kritischen Justiz 1969-1970 nützlich wäre, in: Kritische Justiz 2008, S. 290 ff; Zur Perspektivlosigkeit von (materialistischer) Menschenrechtspolitik, in: Blätter des iz3w 2008, S. V).
http://audioarchiv.k23.in/Referate/Simon_Birnbaum.Zur_Kritik_des_Rechts.mp3
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